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Begriff der Dienstreise

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WBLBand 38
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
866 Wörter, Seiten 416-417

30,00 €

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Der Begriff der Dienstreise im Kollektivvertrag für Handelsarbeiter stellt auf die Betriebsstätte des Arbeitgebers und nicht auf den Dienstort iSd § 905 ABGB ab. Wenn ein Montagearbeiter von seinem Wohnsitz aus zu den ihm zugeteilten Kunden fährt und von dort wieder nach Hause zurückkehrt, liegt eine Dienstreise vor, für die ein Anspruch auf Taggeld besteht.

  • § 1152 ABGB
  • ASG Wien, 11.01.2023, 5 Cga 39/22y-11
  • § 905 ABGB
  • Anlage 1 lit C Kollektivvertrag / Handelsarbeiter
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • WBl-Slg 2024/107
  • OGH, 15.02.2024, 8 ObA 86/23i
  • OLG Wien, 25.10.2023, 10 Ra 49/23h-16.1

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