Begriff der staatlichen Beihilfe - Begriffe ‚Unternehmen‘ und ‚wirtschaftliche Tätigkeit‘ - Sonstige Voraussetzungen für die Anwendung von Art 107 Abs 1 AEUV - Art 108 Abs 1 und 3 AEUV - Begriffe ‚bestehende Beihilfen‘ und ‚neu...
- Originalsprache: Deutsch
- BRZBand 9
- Judikatur, 6551 Wörter
- Seiten 148 -157
- https://doi.org/10.33196/brz201703014801
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Eine Steuerbefreiung der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Art, die eine Kongregation der katholischen Kirche für Baumaßnahmen auf einem Grundstück erhält, das für Tätigkeiten bestimmt ist, mit denen kein strikt religiöser Zweck verfolgt wird, kann unter das Verbot in Art 107 Abs 1 AEUV fallen, wenn und soweit diese Tätigkeiten wirtschaftlicher Art sind, was das vorlegende Gericht zu prüfen hat.
- Egger, Alexander
- Art 107 AEUV
- Art 108 Abs 1 AEUV
- Vorabentscheidungsersuchen
- Art 108 Abs 3 AEUV
- Begriff der staatlichen Beihilfe
- EuGH, 27.06.2017, Rs C-74/16, Congregación de Escuelas Pías Provincia Betania gegen Ayuntamiento de Getafe
- Steuerbefreiung
- Besonderes Verwaltungsrecht
- bilaterales Abkommen
- Vergaberecht
- BRZ 2017, 148
- ‚bestehende Beihilfen‘ und ‚neue Beihilfen‘