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Zeitschrift der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Begriff des „Angestellten“ im Zustellrecht; Zustellung eines an einen Rechtsanwalt persönlich gerichteten Schriftstücks in der Kanzlei
- Originalsprache: Deutsch
- ZVG Band 3
- Judikatur - Verfahrensrecht, 1487 Wörter
- Seiten 52-55
- https://doi.org/10.33196/zvg201601005201
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inkl MwSt§ 13 Abs 4 ZustG findet auch dann Anwendung, wenn einem Rechtsanwalt ein an ihn persönlich (und nicht als Parteienvertreter) gerichtetes Schriftstück in seiner Kanzlei zugestellt wird.
Der Begriff der „Angestellten“ in § 13 Abs 4 ZustG ist nicht im arbeitsvertragsrechtlichen Sinn zu verstehen.
Die Rechtsgrundlage des Beschäftigungsverhältnisses ist ebenso unerheblich, wie die Frage, ob die Beschäftigung entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt; die Leistung muss bloß einvernehmlich, also mit Wissen und Willen des Arbeitgebers erbracht werden. Es kommt nur darauf an, ob Abhängigkeit und Unselbstständigkeit des Übernehmers der Postsendung vom Adressaten vorliegt.
Die Rechtmäßigkeit einer Zustellung an einen von mehreren eine Kanzleigemeinschaft bildenden Rechtsanwälten hängt nicht davon ab, ob ein spezielles Vertragsverhältnis zum Empfänger besteht. Eine Durchschnittsbetrachtung erlaubt die Annahme, dass im Zweifel jeder in einer Rechtsanwaltskanzlei anwesende Angestellte zur Entgegennahme von Schriftstücken für jeden der in Betracht kommenden Rechtsanwälte befugt ist.
- § 13 Abs 4 ZustG
- ZVG-Slg 2016/9
- Verwaltungsverfahrensrecht
- VwGH, 11.09.2015, Ro 2015/02/0015
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