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Der Begriff des „Gehalts“ ist im Allgemeinen eng im Sinne eines Grundgehalts ohne jede Zulage zu verstehen. Das gilt auch für die Verfallsfrist von Gehaltsansprüchen iSd Pkt 6 lit c des Kollektivvertrages für Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe. Ein Anspruch auf Abgeltung von Mehrarbeitsstunden unterliegt daher nicht dieser Verfallsfrist für Gehaltsansprüche.

  • OLG Linz, 25.08.2021, 11 Ra 50/21h-19
  • § 1152 ABGB
  • WBl-Slg 2022/63
  • LG Salzburg, 27.04.2021, 32 Cga 111/20v-15
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • OGH, 15.12.2021, 9 ObA 111/21w
  • Pkt 6 lit c KollV Angestellte im Hotel- und Gastronomiegewerbe

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