Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!

zeitschrift für hochschulrecht, hochschulmanagement und hochschulpolitik

Heft 5, Oktober 2017, Band 16

Scharler

Begriffsauslegung; Erlöschung der Zulassung; neuerliche Zulassung

eJournal-Artikel

9,80 €

inkl MwSt
Sofortiger PDF-Download

Der Begriff „dieses Studium“ in § 63 Abs 7 UniversitätsG 2002 ist in einem materiellen Sinn zu verstehen. Dies wird in einem Fall, in dem ein Studium gleichzeitig als Diplomstudium einerseits und als Bachelor- und Masterstudium andererseits eingerichtet wurde, aus der Übergangsbestimmung des § 124 Abs 5 leg cit deutlich. Diese regelt den Fall, dass zu einem am 1. Oktober 2003 an der betreffenden Universität eingerichteten Diplomstudium „dieses Studium auch“ als Bakkalaureats- und Magisterstudium eingerichtet wird. Es wird daher von einem gleichzeitigen Angebot „dieses Studiums“ in unterschiedlichen Formen ausgegangen und insofern eine materielle Beurteilung vorgenommen. Dass dieses Begriffsverständnis auch auf das Verhältnis zwischen Diplomstudium einerseits und Bachelor- und Masterstudien andererseits zu übertragen ist, ist aus der in § 124 Abs 10 leg cit vorgenommenen Gleichstellung der bisherigen Bakkalaureats- und Magisterstudien mit den diese ablösenden Bachelor- und Masterstudien abzuleiten.

Die Regelung des § 66 Abs 4 UniversitätsG 2002 sieht eine Ausnahme von der Regelung des § 63 Abs 7 (iVm § 68 Abs 1 Z 3) leg cit im Fall des Erlöschens der Zulassung zum Studium wegen der negativen Beurteilung der letzten Wiederholung einer im Rahmen der (mit BGBl I Nr 81/2009 eingeführten) Studieneingangs- und Orientierungsphase vorgeschriebenen Prüfung vor. Diesfalls ist eine neuerliche Zulassung nach einer Sperrfrist von zwei Semestern nach dem Erlöschen der Zulassung möglich. Dabei steht dem Studierenden nach jeder neuerlichen Zulassung die gesamte Anzahl an möglichen Prüfungswiederholungen zur Verfügung. § 66 Abs 4 UniversitätsG 2002 verfolgt den Zweck, sich aus der Anwendung der §§ 63 Abs 7 und 68 Abs 1 Z 3 UniversitätsG 2002 ergebende Härtefälle für die Studieneingangs- und Orientierungsphase zu vermeiden (vgl die Gesetzesmaterialien zu der mit BGBl I Nr 52/2013 eingeführten, inhaltsgleichen Vorgängerbestimmung des § 66 Abs 1b UniversitätsG 2002, RV 2142 BlgNR, 24. GP, S. 17).

Bei der Prüfung „Allgemeine und anorganisch pharmazeutische Chemie“ handelt es sich gemäß § 2 Abs 5 des „Studienplans für das Diplomstudium Pharmazie“ (Mitteilungsblatt der Universität Wien, UOG 1993 vom 14. Juni 2002, Stück XXVII, Nummer 281 idF UniversitätsG 2002 vom 25. Juni 2012, 36. Stück, Nummer 256) um eine Vorlesungsprüfung der „Studieneingangsphase“ des Diplomstudiums Pharmazie und gilt gemäß § 2 Abs 6 leg cit die Studieneingangs- und Orientierungsphase iSd § 66 UniversitätsG 2002 nur für jene Studierende, die das Diplomstudium der Pharmazie ab 1. Oktober 2011 begonnen haben; dies schließt aber nicht aus, dass die in Rede stehende Prüfung − bei einem materiellen Verständnis − einer der im Rahmen der Studieneingangs- und Orientierungsphase vorgeschriebenen Prüfungen gleichzuhalten ist. Diese Frage ist insbesondere mit Blick auf die Bestimmungen der „Äquivalenzverordnung zum Studium des Diplomstudiums Pharmazie“ (Mitteilungsblatt der Universität Wien vom 30. September 2015, 40. Stück, Nr 266 idgF) zu klären. Ergibt sich, dass die Lehrveranstaltung „Vorlesung allgemeine und anorganisch pharmazeutische Chemie“ des (vormaligen) Diplomstudiums einer im Rahmen der Studieneingangs- und Orientierungsphase des nunmehrigen Bachelorstudiums vorgeschriebenen Prüfung entspricht, käme im vorliegenden Fall für das vom Revisionswerber betriebene Diplomstudium Pharmazie der Erlöschenstatbestand des § 66 Abs 4 erster Satz UniversitätsG 2002 und sohin für die von ihm beantragte Zulassung zum Bachelorstudium Pharmazie die Ausnahmebestimmung des zweiten Satzes leg cit zur Anwendung.

  • Scharler
  • VwGH, 23.05.2017, Ro 2016/10/0039
  • § 124 UG
  • Öffentliches Recht
  • ZFHR-Slg 2017/19
  • neuerliche Zulassung
  • § 63 UG
  • Begriffsauslegung
  • § 66 UG
  • Erlöschung der Zulassung

Weitere Artikel aus diesem Heft

ZFHR
Vorwort
Band 16, Ausgabe 5, Oktober 2017
eJournal-Artikel

9,80 €

ZFHR
Studienrechtliche BVwG-Verfahren aus Sicht eines Rechtsanwalts
Band 16, Ausgabe 5, Oktober 2017
eJournal-Artikel

9,80 €

ZFHR
Einhebung Kostenbeitrag für Aufnahmeverfahren
Band 16, Ausgabe 5, Oktober 2017
eJournal-Artikel

9,80 €

ZFHR
Einzahlung Studienbeitrag; Meldungspflicht
Band 16, Ausgabe 5, Oktober 2017
eJournal-Artikel

9,80 €

ZFHR
Begriffsauslegung; Erlöschung der Zulassung; neuerliche Zulassung
Band 16, Ausgabe 5, Oktober 2017
eJournal-Artikel

9,80 €

ZFHR
Bindungswirkung der Entscheidung einer Universität
Band 16, Ausgabe 5, Oktober 2017
eJournal-Artikel

9,80 €

ZFHR
Gleichwertiger Studienabschluss
Band 16, Ausgabe 5, Oktober 2017
eJournal-Artikel

9,80 €