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Zeitschrift der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Begründung der Parteistellung der Abgabenbehörden des Bundes
- Originalsprache: Deutsch
- ZVG Band 5
- Judikatur - Materienrecht, 1135 Wörter
- Seiten 530-531
- https://doi.org/10.33196/zvg201806053001
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inkl MwStVon der Systematik des § 111a ASVG wird zwischen dem Betreten von Personen (zur Begründung der Parteistellung der Abgabenbehörden des Bundes in Abs 1) und dem Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten (zur Begründung der Parteistellung der Versicherungsträger in Abs 2) unterschieden. Im gegenständlichen Fall hat eine Abgabenbehörde des Bundes Beschwerde erhoben, weshalb zur Begründung der Parteistellung das Übermitteln einer Anzeige nicht ausreicht, vielmehr muss ein Betreten vorliegen.
- § 111a ASVG
- ZVG-Slg 2018/116
- LVwG Salzburg, 30.08.2018, 405-7/608/1/5-2018
- Verwaltungsverfahrensrecht
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