Begünstigte Besteuerung von Kapitalabfindungen aus betrieblichen Pensionszusagen für wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer
- Originalsprache: Deutsch
- GESBand 18
- Angrenzendes Steuerrecht, 2127 Wörter
- Seiten 44 -47
- https://doi.org/10.33196/ges201901004401
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Betriebliche Pensionszusagen für Gesellschafter-Geschäftsführer mit einem Stammkapitalanteil von mehr als 25 % („wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer“ im Sinne des Ertragsteuerrechts) enthalten oftmals auch eine Option auf eine einmalige Kapitalabfindung. Während Kapitalabfindungen von nicht wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern bis zum Jahr 2001 einer einkommensteuerlichen Begünstigung zugänglich waren, unterlagen seither sämtliche Kapitalabfindungen an Gesellschafter-Geschäftsführer grundsätzlich der vollen Steuerpflicht. Mittlerweile hat allerdings der Verwaltungsgerichtshof eine Möglichkeit eröffnet, bei wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern eine begünstigte Besteuerung (Besteuerung mit dem halben Durchschnittssteuersatz) zu erlangen.
- Felbinger, Ralph
- Pülzl, Peter
- VwGH, 19.04.2018, Ro 2016/15/0017
- § 22 EStG
- Kapitalabfindung aus betrieblicher Altersvorsorge
- § 37 EStG
- halber Durchschnittssteuersatz
- Gesellschaftsrecht
- GES 2019, 44
- BFG, 23.12.2015, RV/5100199/2012
- § 24 EStG
- wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer