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Behandlung eines Minderjährigen als erwachsenen Schutzsuchenden

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Die Behandlung eines unbegleiteten Minderjährigen als erwachsenen Schutzsuchenden über mehrere Monate widerspricht dem Grundsatz der Minderjährigkeitsvermutung nach Art 8 EMRK. Zwar kann die Altersfeststellung einer Person ein notwendiger Schritt sein, wenn Zweifel an ihrer Minderjährigkeit bestehen. Doch impliziert dieser Grundsatz, dass das betreffende Verfahren von ausreichenden Verfahrensgarantien begleitet sein muss.

  • EGMR, 21.07.2022, 5797/17, Darboe und Camara/Italien
  • Art 8 EMRK
  • ZVG-Slg 2024/31
  • Verwaltungsverfahrensrecht

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