


Behebbarer Mangel; unbehebbarer Mangel; Aufklärungsgespräch; Angebotsverbesserung; Wettbewerbsstellung
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 27
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 182 Wörter, Seiten 84-84
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Wird das ursprünglich ausschreibungswidrige Angebot erst im Rahmen des Aufklärungsgesprächs ausschreibungskonform, so wird dadurch das Angebot inhaltlich und damit die Wettbewerbsstellung des Bieters (zu Lasten der Mitbieter) unzulässig verändert.
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- Wettbewerbsstellung
- unbehebbarer Mangel
- Aufklärungsgespräch
- Angebotsverbesserung
- § 138 BVergG
- BBL-Slg 2024/66
- Behebbarer Mangel
- Baurecht
- VwGH, 13.12.2023, Ra 2020/04/0020
- § 141 Abs 1 Z 7 BVergG
Wird das ursprünglich ausschreibungswidrige Angebot erst im Rahmen des Aufklärungsgesprächs ausschreibungskonform, so wird dadurch das Angebot inhaltlich und damit die Wettbewerbsstellung des Bieters (zu Lasten der Mitbieter) unzulässig verändert.
- Wettbewerbsstellung
- unbehebbarer Mangel
- Aufklärungsgespräch
- Angebotsverbesserung
- § 138 BVergG
- BBL-Slg 2024/66
- Behebbarer Mangel
- Baurecht
- VwGH, 13.12.2023, Ra 2020/04/0020
- § 141 Abs 1 Z 7 BVergG