


Behinderung der Zufahrt; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte; privatrechtliche Einwendungen
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 21
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 42 Wörter, Seiten 212-212
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Bei der Einwendung eines Nachbarn, dass durch das Bauvorhaben die Zufahrt zu seinem Grundstück behindert werde, handelt es sich um eine privatrechtliche Einwendung.
Auf privatrechtliche Einwendungen muss bei Erlassung der Baubewilligung nicht Bedacht genommen werden.
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- BBL-Slg 2018/194
- subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
- privatrechtliche Einwendungen
- § 23 Abs 7 krnt BauO
- Baurecht
- VwGH, 01.08.2018, Ra 2018/06/0094
- Behinderung der Zufahrt
Bei der Einwendung eines Nachbarn, dass durch das Bauvorhaben die Zufahrt zu seinem Grundstück behindert werde, handelt es sich um eine privatrechtliche Einwendung.
Auf privatrechtliche Einwendungen muss bei Erlassung der Baubewilligung nicht Bedacht genommen werden.
- BBL-Slg 2018/194
- subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
- privatrechtliche Einwendungen
- § 23 Abs 7 krnt BauO
- Baurecht
- VwGH, 01.08.2018, Ra 2018/06/0094
- Behinderung der Zufahrt