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Behinderung des Fahrzeugverkehrs beim Überqueren der Straße durch Fußgänger nur bei Nötigung zur Vollbremsung?

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Eine Behinderung iS des § 76 Abs 5 StVO liegt nicht vor, wenn der Kraftfahrer durch eine geringfügige und nicht unmittelbare Verlangsamung seines Fahrzeugs den Unfall verhindern kann. Ab einer notwendigen Bremsverzögerung von 2 m/sec2 liegt keine geringfügige Verlangsamung mehr vor. Keinesfalls setzt eine Behinderung iS des § 76 Abs 5 StVO voraus, dass der Kraftfahrer zu einer Vollbremsung genötigt wird (gegenteilig OGH 2 Ob 88/82).

  • OGH, 15.04.2020, 2 Ob 193/19z
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • § 76 Abs 5 StVO
  • OLG Linz, 25.09.2019, 2 R 139/19b
  • Zivilverfahrensrecht
  • LG Salzburg, 06.08.2019, 6 Cg 3/19y
  • JBL 2020, 792
  • Arbeitsrecht

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