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Heft 5, Oktober 2015, Band 2015
Bei der Angebotsöffnung aufgepasst! Verlesungsmängel verhindern die Zuschlagserteilung
- Originalsprache: Deutsch
- RPA Band 2015
- Judikatur, 2086 Wörter
- Seiten 302-305
- https://doi.org/10.33196/rpa201505030201
20,00 €
inkl MwStEin (einzelnes) Mitglied der Bietergemeinschaft kann von allen anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zur Abwicklung des Vergabeverfahrens und zum Vertragsabschluss bevollmächtigt werden.
Die Zuschlagserteilung auf das Angebot eines (einzelnen) Mitglieds der Bietergemeinschaft anstelle der Bietergemeinschaft ist unzulässig.
Die ordnungsgemäße Durchführung der Angebotsöffnung ist Sache des Auftraggebers, der dabei die notwendige Sorgfalt anzuwenden hat.
Den bei der Angebotsöffnung anwesenden oder vertretenen Bieter trifft eine Rügepflicht zur Vermeidung von Verlesungsmängeln.
Die Angebotsöffnung ist nicht wiederholbar, sodass dabei gemachte Fehler nicht saniert werden können. Die Nicht-Verlesung wesentlicher Angebotsteile steht der Zuschlagserteilung entgegen.
- Páleníková, L'ubica Stelzer
- Angebotsöffnung
- § 114 BVergG
- Verlesungsmangel
- § 43 BVergG
- Bietergemeinschaft
- Vergaberecht
- § 121 BVergG
- elektronische Signatur
- BVwG, 15.05.2015, W187 2104454-2, „Sanierung und Adaptierungen gem. STSG BAU und E&M“
- RPA 2015, 302
- Rügepflicht des Bieters.
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