Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!
Heft 10, Oktober 2019, Band 32
Bei der Auslegung zur Ermittlung des Inhalts des Wohnungseigentumsvertrags ist eine objektive Betrachtung angezeigt
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 32
- Rechtsprechung, 4915 Wörter
- Seiten 430-435
- https://doi.org/10.33196/wobl201910043001
30,00 €
inkl MwStBei der Auslegung zur Ermittlung des Inhalts des Wohnungseigentumsvertrags nach den §§ 914 f ABGB ist eine objektive Betrachtung angezeigt, bei der dem förmlich Erklärten der aus der Perspektive eines redlichen Dritten maßgebende Erklärungsgehalt beizumessen ist. Für den Inhalt der vom Formgebot des § 3 Abs 1 Z 1 WEG erfassten Abreden des Wohnungseigentumsvertrags ist daher stets der einer objektiven Auslegung zugängliche Wortlaut maßgeblich.
Ein Zwang zum Vertragsabschluss ist nur dann anzunehmen, wenn ein konkret drohender Schaden von der Gemeinschaft abgewendet wird und die Nachteile für den Betroffenen so gering sind, dass seine Verweigerungshaltung nur noch mit Schikane erklärt werden kann.
- Knoll, Matthias
- OGH, 17.01.2019, 5 Ob 134/18v
- § 5 WEG
- § 915 ABGB
- § 914 ABGB
- BG Hietzing, 31 C 292/16d
- § 3 Abs 1 Z 1 WEG
- Miet- und Wohnrecht
- LGZ Wien, 35 R 3/18b
- WOBL-Slg 2019/103