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Zeitschrift der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Bei der Entziehung eines Taxiausweises oder eines Ausweises für Schülertransporte kommt es nicht auf die Prognose über die Wiedererlangung der Verkehrszulässigkeit, sondern auf die Prognose über die Wiedererlangung der Vertraue...
- Originalsprache: Deutsch
- ZVG Band 4
- Judikatur - Materienrecht, 1772 Wörter
- Seiten 428-430
- https://doi.org/10.33196/zvg201705042801
20,00 €
inkl MwStBei der Entziehung der Lenkerberechtigung kommt es auf die Prognose über die Wiedererlangung der Verkehrszuverlässigkeit an, bei der Entziehung eines Taxiausweises oder eines Ausweises für Schülertransporte hingegen auf die Prognose über die Wiedererlangung der Vertrauenswürdigkeit. Die Vertrauenswürdigkeit hat eine höhere Gewichtung als die Verkehrszuverlässigkeit, da Taxilenker bzw Lenker von Schülertransporten bei Ausübung ihrer Tätigkeit naturgemäß eine höhere Verantwortung beim Lenken von Kraftfahrzeugen tragen, weil diese eben auch für Leben und Gesundheit der ihnen anvertrauten Fahrgäste bzw Schulkinder verantwortlich sind. Das ist auch der Grund, weshalb die Verkehrszuverlässigkeit schneller wiedererlangt werden kann als die Vertrauenswürdigkeit, und sind bei der Prognose über die Wiedererlangung der Vertrauenswürdigkeit demnach höhere und strengere Maßstäbe anzuwenden als bei der Prognose über die Wiedererlangung der Verkehrszuverlässigkeit.
- § 16 Abs 10 BetriebsO
- § 6 Abs 1 Z 3 BetriebsO
- ZVG-Slg 2017/73
- § 15 Abs 1 Z 1 BetriebsO
- § 2 BetriebsO
- VwG Wien, 23.03.2017, VGW-221/008/RP05/15212/2016
- § 13 Abs 2 BetriebsO
- Verwaltungsverfahrensrecht
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