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Bei einem Hofverband handelt es sich um ein weitgehend geschlossenes Ensemble landwirtschaftlicher Wirtschaftsgebäude, die mit dem Wohnhaus in einem unmittelbaren räumlichen Naheverhältnis stehen

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Unter einem Hofverband ist die unmittelbare Nähe des Wohnhauses zu den für den Betrieb wichtigen Wirtschaftsgebäuden zu verstehen. Wesentlich sind ein funktioneller Zusammenhang und ein räumliches Naheverhältnis zwischen den Wohn- und Wirtschaftsgebäuden eines landwirtschaftlichen Betriebs. So gehören von außen in einen Hofverband hinein- oder heranragende Freiräume, auch wenn sie im Zusammenhang mit einer landwirtschaftlichen Tätigkeit genutzt werden, nicht zum Hofverband.

Als geländeverändernde Maßnahme ist entsprechend der naturschutzfachlichen Terminologie bereits der „Materialaustausch“ zu werten.

  • § 25 Abs 1 lit d Salzburger NSchG
  • § 25 Abs 1 lit c Salzburger NSchG
  • ZVG-Slg 2017/34
  • § 46 Abs 1 Salzburger NSchG
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • LVwG Salzburg, 02.03.2017, LVwG-1/286/18-2017

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