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Zeitschrift der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Bei einem Hofverband handelt es sich um ein weitgehend geschlossenes Ensemble landwirtschaftlicher Wirtschaftsgebäude, die mit dem Wohnhaus in einem unmittelbaren räumlichen Naheverhältnis stehen
- Originalsprache: Deutsch
- ZVG Band 4
- Judikatur - Materienrecht, 2102 Wörter
- Seiten 243-246
- https://doi.org/10.33196/zvg201703024301
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inkl MwStUnter einem Hofverband ist die unmittelbare Nähe des Wohnhauses zu den für den Betrieb wichtigen Wirtschaftsgebäuden zu verstehen. Wesentlich sind ein funktioneller Zusammenhang und ein räumliches Naheverhältnis zwischen den Wohn- und Wirtschaftsgebäuden eines landwirtschaftlichen Betriebs. So gehören von außen in einen Hofverband hinein- oder heranragende Freiräume, auch wenn sie im Zusammenhang mit einer landwirtschaftlichen Tätigkeit genutzt werden, nicht zum Hofverband.
Als geländeverändernde Maßnahme ist entsprechend der naturschutzfachlichen Terminologie bereits der „Materialaustausch“ zu werten.
- § 25 Abs 1 lit d Salzburger NSchG
- § 25 Abs 1 lit c Salzburger NSchG
- ZVG-Slg 2017/34
- § 46 Abs 1 Salzburger NSchG
- Verwaltungsverfahrensrecht
- LVwG Salzburg, 02.03.2017, LVwG-1/286/18-2017
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