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Bei feststehendem Entscheidungswillen des Organwalters ist ihm die Entscheidung auch dann zuzurechnen, wenn die Unterschrift in seinem (Pauschal-)Auftrag von einer anderen Person geleistet wird

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  • Art 83 Abs 2 B-VG
  • JST-Slg 2014/66
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • OGH, 06.03.2014, 17 Os 25/13z, (RS0129409)
  • § 302 Abs 1 StGB

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