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Beigebung eines Verfahrenshelfers für ehemaligen Rechtsanwalt

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Das Tatbestandselement „sofern die Vertretung durch einen Rechtsanwalt gesetzlich geboten ist“ in § 64 Abs 1 Z 3 ZPO stellt nur auf die Voraussetzungen des § 27 ZPO ab, sodass die Freiheit, sich nach § 28 ZPO dennoch selbst zu vertreten, bei der Entscheidung über die Beigebung eines Verfahrenshelfers nicht in eine Verpflichtung umgedeutet werden darf und somit außer Betracht bleibt.

  • § 28 ZPO
  • Öffentliches Recht
  • JBL 2022, 111
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • § 64 Abs 1 ZPO
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • OLG Wien, 19.08.2021, 33 R 69/21s
  • § 27 ZPO
  • Zivilverfahrensrecht
  • HG Wien, 04.05.2021, 58 Cg 56/20y
  • Arbeitsrecht

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