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Zeitschrift für Beihilfenrecht

Heft 2, Juni 2017, Band 9

Wiemer, Dirk T.

Beihilfe für eine den Flughafen Zweibrücken nutzende Fluggesellschaft – Vorteil – Zurechenbarkeit zum Staat – Begründungspflicht – Vertrauensschutz – Zugang zu Dokumenten – Dokumente, die ein Verfahren zur Kontrolle staatlicher...

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Art 1 Abs 2, soweit er den ersten Vertrag zwischen der Flughafen Zweibrücken GmbH und der Germanwings GmbH betrifft, und Art 3 Abs 4 Buchst e des Beschlusses (EU) 2016/152 der Kommission vom 1. Oktober 2014 über die staatliche Beihilfe SA.27339 (12/C) (ex 11/NN) der Bundesrepublik Deutschland zugunsten des Flughafens Zweibrücken und der den Flughafen nutzenden Luftverkehrsgesellschaften (ABl 2016, L 34, S 68) werden für nichtig erklärt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Europäische Kommission trägt außer ihren eigenen Kosten drei Viertel der Kosten, die Germanwings entstanden sind.

Germanwings trägt ein Viertel ihrer Kosten.

  • Wiemer, Dirk T.
  • Vorteil
  • Art 107 AEUV
  • Zurechenbarkeit
  • BRZ 2017, 88
  • Vertrauensschutz
  • Besonderes Verwaltungsrecht
  • Flughafen
  • EuG, 27.04.2017, Rs T-375/15, Germanwings GmbH gegen Europäische Kommission
  • Begründungspflicht
  • Vergaberecht