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Beihilfenrecht: Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse – Führung von Postgirokonten für die Erhebung der kommunalen Grundsteuer
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 35
- Rechtsprechung, 6754 Wörter
- Seiten 266-272
- https://doi.org/10.33196/wbl202105026601
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inkl MwStArt 107 AEUV ist dahin auszulegen, dass die nationale Maßnahme, aufgrund deren die mit der Erhebung der Imposta comunale sugli immobili (kommunale Grundsteuer) betrauten Konzessionäre verpflichtet sind, bei Poste Italiane SpA über ein auf ihren Namen lautendes Girokonto zu verfügen, um den Steuerpflichtigen die Zahlung dieser Steuer zu ermöglichen, und eine Gebühr für die Führung dieses Girokontos zu entrichten, eine „staatliche Beihilfe“ iS der genannten Bestimmung darstellt, sofern diese Maßnahme dem Staat zugerechnet werden kann, Poste Italiane aus staatlichen Mitteln einen Vorteil verschafft und geeignet ist, den Wettbewerb und den Handel zwischen den MS zu verfälschen, was das vorlegende Gericht zu prüfen hat.
- Art 14 AEUV
- WBl-Slg 2021/69
- EuGH, 03.03.2021, verb Rs C-434/19verb Rs C-435/19, Poste Italiane SpA/Riscossione Sicilia SpA agente riscossione per la provincia di Palermo e delle altre provincie siciliane [C-434/19] und Agenzia delle entrate – Riscossione/Poste Italiane SpA, Beteilig
- § 107 AEUV
- § 106 AEUV
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- Art 102 AEUV
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