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Zeitschrift für Beihilfenrecht

Heft 3, September 2014, Band 6

Ghazarian, Lucyne/​Koenig, Christian

Beihilfenrestitution bei zahlungs- und insolvenzunfähigen Körperschaften

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Nach der Rechtsprechung des EuGH genügen Mitgliedstaaten ihrer Pflicht zur Rückforderung rechtswidriger Beihilfen von insolventen Beihilfenbegünstigten grundsätzlich durch die Anmeldung ihres Rückforderungsanspruches zu der Insolvenztabelle. Erhält der Mitgliedstaat die gewährten Beihilfen aber nicht vollständig zurück, wird die Beihilfenrestitution erst dann als abgeschlossen angesehen, wenn das Unternehmen liquidiert wurde und seine Tätigkeit eingestellt hat. Vor besondere und offene Fragen stellt Mitgliedstaaten die Beihilfenrestitution im Falle insolvenzunfähiger öffentlich-rechtlicher Körperschaften. Der Beitrag zeigt auf, welche Pflichten die Mitgliedstaaten in solch einem Restitutionsfall treffen und wie eine eventuelle öffentlich-rechtliche Aufgabenerfüllung weiterhin möglich bleiben kann, ohne dass das Nachfolgeunternehmen Restitutionsrisiken ausgesetzt wird.

  • Ghazarian, Lucyne
  • Koenig, Christian
  • Beihilfenrückforderung
  • mitgliedstaatliche Pflichten
  • insolvenzunfähige Körperschaft
  • Beihilfenrestitution
  • Insolvenz.
  • Besonderes Verwaltungsrecht
  • öffentlich-rechtliche Körperschaft
  • Art 107 Abs 1 AEUV
  • Vergaberecht
  • BRZ 2014, 131
  • Art 108 Abs 3 Z 3 AEUV
  • Art 260 AEUV
  • Artikel 14 der Verordnung 659/1999