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Zeitschrift für Beihilfenrecht

Heft 1, März 2016, Band 8

Vejseli, Marta

Beihilferechtliche Rahmenbedingungen für den Breitbandausbau – Eine Analyse der AGVO

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Am 17.6.2014 wurde die neue Gruppenfreistellungsverordnung erlassen und die Förderung von NGA Infrastrukturen zum ersten Mal in den Beihilfenkatalog der Gruppenfreistellungsverordnung aufgenommen. Der Artikel 52 über die Förderung von NGA Netzen stößt allerdings in der Praxis auf große Umsetzungsschwierigkeiten: Laut Wortlaut des Art 52 muss der begünstigte Netzbetreiber in geförderten Gebieten einen offenen Zugang zu den Vorleistungsprodukten gewähren und dies kann er nur in Kombination mit einer physischen Entbündelung anbieten. Eine „physische Entbündelung“ der Glasfaser i.S. eines Zugangs zur unbeschalteten Glasfaser ist technologiebedingt heutzutage jedoch nur bei der teuersten Technologievariante point to point möglich und kommt faktisch in keinem Mitgliedsstaat der Europäischen Union zum Einsatz.

Der Aufsatz versucht Argumente herauszufiltern, die eine Förderung anderer Breitbandtechnologien gem Art 52 erlauben könnten. Darüber hinaus stellt sich die Frage nach der beihilferechtlichen Konsequenz des Art 52 bei dessen Nichtbeachtung. Da eine Rückforderung der Beihilfe nur bei Vorliegen einer materiellen Rechtswidrigkeit (Wettbewerbswidrigkeit) zulässig ist, stellt sich daher die Frage, ob eine Rückforderung der Beihilfe im Falle der Förderung der Netze gem Art 52 AGVO, zulässig sein kann, wenn statt FTTH point to point eine andere Technologie gem AGVO gefördert wird.

  • Vejseli, Marta
  • Art 52 AGVO
  • Vectoring
  • VULA
  • BRZ 2016, 3
  • Open Access
  • virtuelle Entbündelung
  • Breitbandleitlinien
  • RTR/TKK Bescheid M 1.1/12
  • Rückforderung
  • Breitbandausbau
  • Besonderes Verwaltungsrecht
  • nachträgliche Beihilfengenehmigung
  • Gruppenfreistellungsverordnung
  • Art 107 Abs 1 AEUV
  • Vergaberecht
  • Technologieneutralität
  • NGA