


„Beiseiteräumen“ oder „Abschleppen“ als zulässige Selbsthilfe?
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WOBLBand 31
- Inhalt:
- Aufsatz
- Umfang:
- 3133 Wörter, Seiten 385-389
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Insb im Zusammenhang mit den sog „Abschleppfällen“ tritt in der Praxis häufig die Frage auf, inwieweit die Selbsthilfe als zulässig angesehen werden kann.
-
- Pittl, Raimund
- Moritz, Verena
-
- § 47 Abs 2a KFG
- richterliche Hilfe
- Selbsthilfe
- Eigenmacht
- gelinderes Mittel
- § 1321 ABGB
- Angemessenheit der Selbsthilfehandlung
- § 19 ABGB
- Miet- und Wohnrecht
- zumutbare Erkundigungen
- § 339 ABGB
- § 3 StGB
- § 1101 ABGB
- Abschleppen
- Notwehr
- WOBL 2018, 385
- § 454 ZPO
- § 344 ABGB
- Besitzschutz
- Besitzstörung
- Überprüfung der Selbsthilfe
Insb im Zusammenhang mit den sog „Abschleppfällen“ tritt in der Praxis häufig die Frage auf, inwieweit die Selbsthilfe als zulässig angesehen werden kann.
- Pittl, Raimund
- Moritz, Verena
- § 47 Abs 2a KFG
- richterliche Hilfe
- Selbsthilfe
- Eigenmacht
- gelinderes Mittel
- § 1321 ABGB
- Angemessenheit der Selbsthilfehandlung
- § 19 ABGB
- Miet- und Wohnrecht
- zumutbare Erkundigungen
- § 339 ABGB
- § 3 StGB
- § 1101 ABGB
- Abschleppen
- Notwehr
- WOBL 2018, 385
- § 454 ZPO
- § 344 ABGB
- Besitzschutz
- Besitzstörung
- Überprüfung der Selbsthilfe