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Beiziehung von Rechtsanwälten / Wirtschaftstreuhändern zur Bucheinsicht eines Gesellschafters

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Ein von einem Gesellschafter zur Bucheinsicht beigezogener Rechtsanwalt / Steuerberater muss sich gegenüber der Gesellschaft nicht rechtsgeschäftlich zur Verschwiegenheit verpflichten.

Wie die Gesellschaft eine Verletzung der Verschwiegenheit durch vom Bucheinsicht ausübenden Gesellschafter beigezogene Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer ahnden kann, bleibt offen.

Eine Obergrenze der Zahl der beizuziehenden Sachverständigen gibt es nicht. Die Grenze ist Schikane bzw Rechtsmissbrauch.

  • GES 2016, 223
  • § 9 Abs 2 RAO
  • Gesellschaftsrecht
  • § 91 Abs 2 WTBG
  • OGH, 30.05.2016, 6 Ob 89/16f
  • Beiziehung Rechtsanwalt / Wirtschaftstreuhänder / Verschwiegenheitsverpflichtung
  • Bucheinsicht
  • § 20 Abs 2 GmbHG
  • § 91 Abs 1 WTBG

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