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Bekanntgabe von Unfällen durch Lenker an Zulassungsbesitzer – nur eingeschränkte Verpflichtung nach dem KFG

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Die Vorschrift des § 102 Abs 7 KFG ist einschränkend auszulegen: Kommt es lediglich zum Eintritt eines Sachschadens im versicherten Fahrzeug des Zulassungsbesitzers und gibt es auch keine weiteren Unfallbeteiligten, besteht keine Notwendigkeit, dem Zulassungsbesitzer darüber eine Meldung zu erstatten.

  • § 102 Abs 7 KFG
  • LVwG Vlbg, 13.05.2024, LVwG-1-300/2024-R21
  • ZVG-Slg 2024/59
  • Verwaltungsverfahrensrecht

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