Zum Hauptinhalt springen

Bekräftigung des letzten Willens (Nuncupatio) bei fremdhändigem Testament streng zu prüfen

eJournal-Artikel

30,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Die in § 579 ABGB geforderte Nuncupatio ist ein selbstständiges Solennitätserfordernis, welches nicht schon durch die Unterfertigung der allographen letztwilligen Verfügung erfüllt wird. Der bloße subjektive Eindruck der Testamentszeugen, ob das Schriftstück den letzten Willen des Testators enthält, ist für sich unerheblich, solange dieser Eindruck nicht durch ein bestimmtes Verhalten des Testators vermittelt wird. Die Anforderungen an die Ausdrücklichkeit der Nuncupatio sind (auch) im Hinblick auf ihren Zweck, das Unterschieben einer vom Testator nicht gewollten letztwilligen Verfügung zu verhindern, streng zu prüfen.

Wurde die Form nicht gewahrt, so ist die Anordnung des Erblassers selbst bei klarem und eindeutig erweisbarem Willen ungültig.

  • OGH, 20.11.2012, 5 Ob 185/12k
  • LG Salzburg, 16.03.2012, 8 Cg 122/09y, [idF des Berichtigungsbeschlusses vom 13.04.2012]
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • JBL 2013, 240
  • OLG Linz, 04.07.2012, 3 R 92/12p
  • Zivilverfahrensrecht
  • Arbeitsrecht
  • § 579 ABGB

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!