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Fuchs, Hubert W.

Bemessung von Sachbezügen für pensionierte Bundesheerangehörige

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Die Bestimmungen des BDG bzw des GehaltsG legen Berechnungsmethoden für Kostenbeiträge fest, die ein Beamter seinem Dienstgeber für die Überlassung einer Naturalwohnung bzw einer Dienstwohnung zu leisten hat. Diese gesetzlichen Bestimmungen legen lediglich die Rechte und Pflichten aus dem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis, die Bezüge in Geld oder in Sachleistungen sowie die dafür zu leistenden Kostenersätze nach § 24 GehaltsG fest. Darüber hinausgehende Rechte, insbesondere ein Recht auf eine bestimmte steuerrechtliche Behandlung derartiger Sachleistungen, können aus den Bestimmungen des BDG bzw des GehaltsG nicht abgeleitet werden.

Für die Beurteilung der Frage, ob ein geldwerter Vorteil aus dem Dienstverhältnis vorliegt, sind lediglich die einkommensteuerlichen Regelungen von Bedeutung. Die diesbezüglichen Regelungen ergeben sich – für Angestellte in privatrechtlichen Dienstverhältnissen genauso wie für öffentlich Bedienstete – aus den Bestimmungen des § 15 bzw § 25 EStG 1988 sowie aus § 2 der SachbezugswerteVO. Für eine abweichende Behandlung einer Naturalwohnung eines öffentlich Bediensteten im Ruhestand kann das BFG keine rechtliche Grundlage und keine sachliche Rechtfertigung erkennen.

  • Fuchs, Hubert W.
  • BFG, 03.08.2020, RV/6100305/2020
  • Steuerrecht
  • § 15 Abs 2 Z 1 EStG
  • § 25 Abs 1 Z 1 lit a EStG
  • AFS 2020, 222
  • § 2 Sachbezugswerteverordnung

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