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Benützung einer Wohnung bloß zum Schlafen stellt keinen Kündigungsgrund dar
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 28
- Rechtsprechung, 1090 Wörter
- Seiten 144-145
- https://doi.org/10.33196/wobl201505014401
30,00 €
inkl MwStDie Aufkündigung eines Wohnungsmietverhältnisses nach § 30 Abs 2 Z 6 MRG ist nicht gerechtfertigt, wenn der Mieter sich untertags praktisch nicht in der Wohnung aufhält, diese jedoch jede Nacht zum Schlafen benützt.
- OGH, 18.12.2014, 3 Ob 153/14t
- § 30 Abs 2 Z 6 MRG
- Miet- und Wohnrecht
- LGZ Wien, 40 R 174/14f
- WOBL-Slg 2015/55
- BG Favoriten, 5 C 148/13d
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