


Benutzungsrecht von Ex-Ehegatten an einer gemeinsamen Liegenschaft
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WOBLBand 38
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 1785 Wörter, Seiten 69-71
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Die Ex-Frau kann es der neuen Lebensgefährtin ihres Ex-Gatten nicht untersagen, dass sie gemeinsam mit dem Ex-Gatten in einem Haus wohnt, welches je zur Hälfte im Eigentum der ehemaligen Eheleute steht. Dies ist nicht möglich, da der Ex-Mann die Benutzung der Liegenschaft durch seine neue Lebensgefährtin erlaubt.
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- LGZ Wien, 39 R 9/23x
- BG Liesing, 6 C 407/22h
- WOBL-Slg 2025/15
- § 838a ABGB
- § 829 ABGB
- § 828 ABGB
- Miet- und Wohnrecht
- § 523 ABGB
- OGH, 22.11.2023, 7 Ob 145/23h
Die Ex-Frau kann es der neuen Lebensgefährtin ihres Ex-Gatten nicht untersagen, dass sie gemeinsam mit dem Ex-Gatten in einem Haus wohnt, welches je zur Hälfte im Eigentum der ehemaligen Eheleute steht. Dies ist nicht möglich, da der Ex-Mann die Benutzung der Liegenschaft durch seine neue Lebensgefährtin erlaubt.
- LGZ Wien, 39 R 9/23x
- BG Liesing, 6 C 407/22h
- WOBL-Slg 2025/15
- § 838a ABGB
- § 829 ABGB
- § 828 ABGB
- Miet- und Wohnrecht
- § 523 ABGB
- OGH, 22.11.2023, 7 Ob 145/23h