Bereicherungsansprüche wegen Pflege durch den Lebensgefährten in Erwartung der Aufrechterhaltung einer Lebensgemeinschaft
- Originalsprache: Deutsch
- JBLBand 142
- Rechtsprechung, 3535 Wörter
- Seiten 449 -453
- https://doi.org/10.33196/jbl202007044901
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Erfolgt die Pflege durch den Lebensgefährten in Erwartung der Aufrechterhaltung einer Lebensgemeinschaft, die letztlich in eine Ehe münden sollte, (vorerst) unentgeltlich, sodass es dem Pflegebedürftigen ermöglicht wird, einen Großteil des Pflegegelds anzusparen, liegt dem erkennbar auch die Erwartungshaltung zugrunde, durch die zukünftige gemeinsame Lebensgestaltung an diesen Ersparnissen teilzuhaben.
Die Bestimmung der Höhe des Entgelts für Leistungen, auf das gemäß § 1435 ABGB iVm § 1152 ABGB ein Anspruch besteht, erfolgt gemäß § 273 ZPO. Eine zu weitgehende analoge Heranziehung von kollektivvertraglich geregelten Löhnen ist dabei, wenn die Umstände eher ein familiäres als ein Arbeitsverhältnis nahelegen, nicht gerechtfertigt (hier: vom Erstgericht zugrunde gelegter Stundensatz von € 12,– nicht zu beanstanden).
- OGH, 20.02.2020, 5 Ob 86/19m
- OLG Wien, 05.03.2019, 15 R 22/19v
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- § 1435 analog ABGB
- JBL 2020, 449
- Zivilverfahrensrecht
- § 1152 analog ABGB
- § 273 ZPO
- Arbeitsrecht
- LG St. Pölten, 20.11.2018, 24 Cg 62/16i
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