Bereicherungsrecht: Kurze Verjährungsfrist bei Nichtigkeit wegen Einlagenrückgewähr.
- Originalsprache: Deutsch
- OEBABand 71
- Rechtsprechung des OGH, 3058 Wörter
- Seiten 300 -303
- https://doi.org/10.47782/oeba202304030001
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§§ 877, 1041, 1478, 1480, 1486 ABGB; §§ 82, 83 GmbHG. Die Verjährungsfrist für bereicherungsrechtliche Kondiktionsansprüche ist analog dem Anspruch zu beurteilen, an dessen Stelle der Kondiktionsanspruch tritt. Die für die Gebrauchsüberlassung einer Liegenschaft geltend gemachten Kondiktionsansprüche nach § 877 ABGB analog unterfallen der sinngemäß heranzuziehenden dreijährigen Verjährungsfrist des § 1486 Z 4 ABGB. Der Rückforderungsanspruch nach § 83 GmbHG konkurriert mit der Rückforderung von verbotswidrigen Leistungen nach allgemeinem Bereicherungsrecht. Die Verjährung letzteren Anspruchs unterliegt allgemeinen Regeln und kann auch einer kürzeren Verjährungsfrist als 30 Jahre unterliegen.
- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
- oeba-Slg 2023/2905
- OGH, 18.11.2022, 6 Ob 112/22x
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