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Berichtigung des Ranges eines exekutiven Pfandrechts
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WOBLBand 38
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 1810 Wörter, Seiten 253-255
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Ein angeblich unrichtiger bücherlicher Rang eines exekutiven Pfandrechts kann mangels Einvernehmens der Beteiligten nicht berichtigt werden, wenn sich dadurch die Position des vorrangig eingetragenen Pfandgläubigers für den Fall einer Zwangsversteigerung verschlechtern würde.
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- Höllwerth, Johann
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- § 104 Abs 3 GBG
- OGH, 28.05.2024, 5 Ob 60/24w, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
- LG Wels, 21 R 331/23k
- WOBL-Slg 2025/72
- Miet- und Wohnrecht
Ein angeblich unrichtiger bücherlicher Rang eines exekutiven Pfandrechts kann mangels Einvernehmens der Beteiligten nicht berichtigt werden, wenn sich dadurch die Position des vorrangig eingetragenen Pfandgläubigers für den Fall einer Zwangsversteigerung verschlechtern würde.
- Höllwerth, Johann
- § 104 Abs 3 GBG
- OGH, 28.05.2024, 5 Ob 60/24w, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
- LG Wels, 21 R 331/23k
- WOBL-Slg 2025/72
- Miet- und Wohnrecht