Berücksichtigung einer Förderung bei der Berechnung des Deckungserfordernisses im Rahmen der vorläufigen Mietzinserhöhung
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WOBLBand 38
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 3154 Wörter, Seiten 107-110
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Die Berücksichtigung einer Förderung bei der Berechnung des Deckungserfordernisses im Rahmen der vorläufigen Mietzinserhöhung setzt nicht deren verbindliche Zusicherung voraus.
Eine Dämmung des Dachs kann grundsätzlich eine Erhaltungsarbeit iSd § 3 Abs 2 Z 1 MRG oder § 3 Abs 2 Z 5 MRG sein. Während es für die Qualifikation als Erhaltungsarbeit iSd § 3 Abs 2 Z 1 MRG eines Mangels iS einer Reparaturbedürftigkeit, einer Einschränkung der Funktionsfähigkeit bzw Brauchbarkeit oder einer Schadensgeneigtheit bedarf, ist dies für die Anwendung des § 3 Abs 2 Z 5 MRG keine Voraussetzung. Die Anwendung der Z 5 erfordert aber eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und verlangt daher, dass die erforderlichen Kosten in einem wirtschaftlich vernünftigen Verhältnis zum allgemeinen Erhaltungszustand des Hauses und den zu erwartenden Einsparungen stehen.
- Schinnagl, Michaela
- OGH, 12.03.2024, 5 Ob 128/23v, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
- LGZ Graz, 5 R 200/22a
- WOBL-Slg 2025/23
- § 18 MRG
- § 3 Abs 2 MRG
- Miet- und Wohnrecht
- § 18a MRG