Zum Hauptinhalt springen
Kellner, Markus/​Liebel, Fabian

Berücksichtigung „versteckter“ Sparbücher im Pflichtteilsprozess

eJournal-Artikel

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

§ 789 ABGB; §§ 165, 170 AußStrG. Ein im Verlassenschaftsverfahren errichtetes Inventar ist für ein allfälliges streitiges Zivilverfahren - wie etwa eine Pflichtteilsergänzungsklage - nicht bindend. Dasselbe gilt für den Wert des reinen Nachlasses aus einem Verlassenschaftsverfahren, in dem kein Inventar errichtet wurde. Es steht der Einbeziehung von Sparbüchern bzw deren Beträge in den Pflichtteilsprozess daher nicht entgegen, dass die Sparbücher keinen Eingang in das Verlassenschaftsverfahren gefunden haben.

  • Kellner, Markus
  • Liebel, Fabian
  • oeba-Slg 2020/2685
  • OGH, 30.01.2020, 2 Ob 226/19b

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!