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Berücksichtigung von Annuitätensprüngen bei der Berechnung von Auslaufannuitäten
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 36
- Rechtsprechung, 100 Wörter
- Seiten 47-48
- https://doi.org/10.33196/wobl202301004705
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inkl MwStBeträge zur Fremdmitteltilgung gem § 14 Abs 1 Z 1 und 2 WGG können auch dann noch als Teil des Entgelts weiter vorgeschrieben werden, wenn sie nicht mehr zur Verzinsung und Tilgung von Fremdmitteln einschließlich von Darlehen aus öffentlichen Mitteln verwendet werden. Diese sog Auslaufannuitäten sind primär zur verstärkten Tilgung anderer noch aushaftender Fremdmittel zu verwenden. Sollte sich ein Annuitätensprung ergeben, so ist diese Differenz zusätzlich zum bisherigen Betrag in der Berechnung zu berücksichtigen. Es muss also die Höhe einer einmal vorgeschriebenen (Auslauf-)Annuität nicht immer gleichbleiben, sondern kann an (Teil-)Betragsänderungen angepasst werden.
- § 14 Abs 7 WGG
- § 14 Abs 1 WGG
- OGH, 30.11.2020, 5 Ob 92/20w, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
- Miet- und Wohnrecht
- WOBL-Slg 2023/21
- LGZ Wien, 39 R 8/20w
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