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Beschädigung eines Schubbodenanhängers beim Beladevorgang mittels eines Baggers; Haftung nach EKHG

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Der Unfallbegriff nach EKHG ist objektiv zu verstehen.

Ein beim Beladen entstandener Schaden verwirklicht eine spezifische Gefahr des Baggers, der ja gerade dazu dient, (schwere) Güter zu bewegen und zu verladen.

Das EKHG ist auf Kraftfahrzeuge, bei denen nach ihrer Bauart und ihrer Ausrüstung dauernd gewährleistet ist, dass mit ihnen auf gerader, waagrechter Fahrbahn bei Windstille eine Geschwindigkeit von 10 km in der Stunde nicht überschritten werden kann, nicht anzuwenden.

  • Beschädigung eines Schubbodenanhängers beim Beladevorgang mittels eines Baggers
  • § 2 EKHG
  • OGH, 25.10.2022, 2 Ob 183/22h
  • BBL-Slg 2023/60
  • § 1 EKHG
  • Baurecht
  • Haftung nach EKHG

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