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Beschaffung von Kennzeichentafeln
- Originalsprache: Deutsch
- RPA Band 19
- Entscheidungsbesprechung, 2196 Wörter
- Seiten 10-13
- https://doi.org/10.33196/rpa201901001001
20,00 €
inkl MwStDie Bestellung von Kennzeichentafeln erfolgt im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung.
Aus der hoheitlichen Determinierung des Entgelts und der Bedingungen für die Herstellung folgt nicht, dass die Beschaffung selbst hoheitlich erfolgt und deshalb das BVergG 2006 keine Anwendung findet.
Zwar hat die Zulassungsstelle die benötigten Kennzeichentafeln bei den ermächtigten Herstellern zu bestellen. Allerdings obliegt es der Behörde, den zur Herstellung der Kennzeichentafeln Ermächtigten zeitgerecht Kennzeichen zur Fertigung und Lagerung zuzuteilen, was für eine Auftraggebereigenschaft der Gebietskörperschaft spricht.
- Keisler, Robert
- § 49 Abs 5 KFG
- § 2 Z 8 BVergG
- § 2 Z 5 BVergG
- Beleihung
- Vergabe öffentlicher Aufträge
- § 1 Abs 1 Z 1 BVergG
- § 40a Abs 5 KFG
- Auftraggeber
- RPA 2019, 10
- VwGH, 08.08.2018, Ro 2015/04/0023, „Herstellung von Kennzeichentafeln“
- Vergaberecht
- § 40b Abs 5 KFG
- Kennzeichentafeln
- § 1 Z 1 BVergG
- § 49 Abs 1 KFG
- § 49 Abs 5c KFG