


Beschattung; Immissionsschutz; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 18
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 50 Wörter, Seiten 35-35
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Eine „übermäßige Beschattung“ stellt keine Immission im Sinn des § 134 a Abs 1 lit e wr BauO dar. Diese Bestimmung bezieht sich auf Immissionen, die sich aus der Benützung des Gebäudes ergeben, nicht aber auf eine Einschränkung des Lichteinfalls aufgrund des bloßen Vorhandenseins des Gebäudes.
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- LVwG Wien, 12.06.2014, VGW-111/072/20237/2014
- BBL-Slg 2015/23
- Immissionsschutz
- subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
- § 134a Abs 1 lit a wr BauO
- Baurecht
- Beschattung
Eine „übermäßige Beschattung“ stellt keine Immission im Sinn des § 134 a Abs 1 lit e wr BauO dar. Diese Bestimmung bezieht sich auf Immissionen, die sich aus der Benützung des Gebäudes ergeben, nicht aber auf eine Einschränkung des Lichteinfalls aufgrund des bloßen Vorhandenseins des Gebäudes.
- LVwG Wien, 12.06.2014, VGW-111/072/20237/2014
- BBL-Slg 2015/23
- Immissionsschutz
- subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
- § 134a Abs 1 lit a wr BauO
- Baurecht
- Beschattung