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Bescheidspruch; Planunterlagen; Baugrubensicherungskonzept; Absturzsicherung; Inanspruchnahme fremder Grundstücke; Duldungspflichten der Nachbarn

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Im Falle eines Widerspruches zwischen Bescheidspruch und den mit einem Bewilligungsstempel versehenen Planunterlagen (hier: mit der zeichnerischen Darstellung einer Absturzsicherung für die Baugrube auf dem Nachbargrund) ist dem Bescheid (hier: ohne normative Auferlegung einer Duldungspflicht) als dem unmittelbaren Ausdruck des behördlichen Willens der Vorrang gegenüber einer Ausweisung in den Plänen einzuräumen.

  • BBL-Slg 2024/41
  • Inanspruchnahme fremder Grundstücke
  • Absturzsicherung
  • § 43 Abs 4 tir BauO
  • Bescheidspruch
  • Baurecht
  • Duldungspflichten der Nachbarn
  • LVwG Tir, 11.01.2024, LVwG-2023/26/0680-29
  • Planunterlagen
  • Baugrubensicherungskonzept

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