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Zeitschrift für öffentliches Recht

Heft 3, September 2020, Band 75

Eberhard , Harald

Beschleunigung des Gesetzgebungsverfahrens und RechtsbereinigungAcceleration of the Legislative Procedure and Legal Consolidation

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Der Dreh- und Angelpunkt sowohl des Gesetzgebungsverfahrens als auch der Rechtsbereinigung ist das Parlament. Zum einen geht es darum, welche Rolle das Parlament als öffentliche Arena der Legislative spielt. Dabei stellt sich die Frage, wie stark die Gestaltung der Gesetze durch das Parlament oder eben vor- und damit außerparlamentarisch erfolgt. Dies ist nicht nur ein Ausweis demokratischer Reife der handelnden Akteure, sondern auch ein Ausfluss der Verfassungskultur mit Blick auf den Umgang der zweiten Gewalt mit der ersten Gewalt. Zum anderen geht es dabei auch um den Umgang mit dem Verfassungsrecht als politisches Instrument. Projekte der Rechtsbereinigung erfüllen auf den unterschiedlichen Rechtsetzungsstufen differenzierte Funktionen. Anti-Gold-Plating ist etwas anderes als bloße Rechtsbereinigung. Den damit verbundenen Problemlagen wird hier aus rechtspolitischer Perspektive nachgegangen.

  • Eberhard , Harald
  • § 5 Zweites Bundesrechtsbereinigungsgesetz
  • § 27 GOGNR
  • Anti-Gold-Plating-Gesetz 2019
  • Initiativanträge
  • Art 9 B-VG
  • § 20 B-VG
  • § 41 B-VG
  • Gold-Plating
  • § 26 GOGNR
  • Gesetzgebungsverfahren
  • Art 288 AEUV
  • ZOER 2020, 513
  • Art 3 B-VG
  • Öffentliches Recht
  • Begutachtungsverfahren
  • § 1 Zweites Bundesrechtsbereinigungsgesetz
  • Regierungsvorlagen
  • Regierungssystem, parlamentarisches
  • § 82 GOGNR
  • Rechtsbereinigung
  • § 18 B-VG
  • Demokratie