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Heft 12, Dezember 2020, Band 33
Beschluss der Eigentümergemeinschaft auf Kündigung des Verwaltungsvertrags: sofort vollziehbar
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 33
- Rechtsprechung, 558 Wörter
- Seiten 429-430
- https://doi.org/10.33196/wobl202012042901
30,00 €
inkl MwStEin Beschluss der Eigentümergemeinschaft auf Kündigung des Verwaltungsvertrags als Maßnahme der ordentlichen Verwaltung ist sofort vollziehbar. Dieser führt zur vorläufigen Rechtswirksamkeit der ausgesprochenen Kündigung und der Zugang zur Beendigung des Vertragsverhältnisses. Für die Wirksamkeit der Verwalterkündigung reicht es aus, wenn der zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung noch nicht bestandkräftige Mehrheitsbeschluss in der Folge bestandkräftig wird.
- WOBL-Slg 2020/144
- OGH, 22.10.2019, 5 Ob 144/19s, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
- Miet- und Wohnrecht
- § 21 WEG
- § 24 WEG
- § 52 WEG
- LGZ Wien, 39 R 26/19s
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