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Häublein, Martin

Beschluss des deutschen Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit von negativen, jedoch wahren Tatsachenbehauptungen über ehemalige Vermieter auf Internetportalen

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Ein Mieter darf sich auf Internetportalen negativ über einen ehemaligen Vermieter äußern, wenn es sich um wahre Tatsachen handelt. Die Schwelle zur Persönlichkeitsverletzung wird bei der Mitteilung wahrer Tatsachen über die Sozialsphäre regelmäßig erst überschritten, wo sie einen Persönlichkeitsschaden befürchten lässt, der außer Verhältnis zu dem Interesse an der Verbreitung der Wahrheit steht.

  • Häublein, Martin
  • WOBL-Slg 2016/131
  • Hanseatisches Oberlandesgericht, 7 U 89/13
  • BVerfG, 29.06.2016, 1 BvR 3487/14
  • § 1004 BGB
  • Miet- und Wohnrecht
  • Art 5 Abs 1 GG
  • § 823 BGB
  • Landgericht Hamburg, 324 O 80/13

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