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Beschluss über bauliche Maßnahmen auf Allgemeinflächen als Verwaltungshandlung
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 31
- Rechtsprechung, 442 Wörter
- Seiten 60-60
- https://doi.org/10.33196/wobl201802006001
30,00 €
inkl MwStBauliche Maßnahmen, die ausschließlich allgemeine Teile betreffen (hier: Errichtung einer Solarzellenanlage auf dem Dach des Hauses mit einem geschätzten, in der Rücklage um ein Vielfaches gedeckten Aufwand von maximal 25.000 €) sind der Verwaltung zuzuordnen, wenn die Veränderung gemeinschaftlichen Interessen (hier: Energieersparnis) dient. In diesem Fall kommt die Entscheidungskompetenz grundsätzlich der Eigentümergemeinschaft und damit der Mehrheit zu. Der überstimmte Wohnungseigentümer ist dann auf seine Minderheitsrechte verwiesen.
- WOBL-Slg 2018/19
- Miet- und Wohnrecht
- LG Wels, GZ 22 R 72/17w
- § 29 WEG
- OGH, 26.09.2017, 5 Ob 161/17p, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
- § 24 WEG
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