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Beschränkung des Erwerbs von Kfz-Abstellplätzen auch für derivative Erwerbsvorgänge innerhalb der Dreijahresfrist
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 27
- Rechtsprechung, 2615 Wörter
- Seiten 108-111
- https://doi.org/10.33196/wobl201404010801
30,00 €
inkl MwStIn Übereinstimmung mit den E 5 Ob 173/05k und 5 Ob 95/06s gilt die Beschränkung des Erwerbs von Kfz-Abstellplätzen nach § 5 Abs 2 Satz 1 WEG sowohl für die erstmalige Begründung von WE als auch für derivative Erwerbsvorgänge innerhalb der Dreijahresfrist. Die in den E 5 Ob 151/08d und 5 Ob 164/12x enthaltenen gegenteiligen obiter dicta werden nicht aufrecht erhalten (so auch 5 Ob 125/13p und 5 Ob 126/13k). Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen der in § 5 Abs 2 Satz 1 WEG normierten Erwerbsbeschränkung.
- Hausmann, Till
- § 5 Abs 2 WEG
- OGH, 06.11.2013, 5 Ob 124/13s
- LG Linz, 32 R 18/13t
- Miet- und Wohnrecht
- BG Linz, TZ 23785/2012
- WOBL-Slg 2014/40
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