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Etzersdorfer, Ingmar

Beschränkungen des Erwerbs von Kfz-Abstellplätzen

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§ 6 Abs 2 WEG stellt klar, dass nicht nur die Bescheinigung der Baubehörde, sondern auch das diese ersetzende Gutachten eines Sachverständigen bereits aufgrund der behördlich bewilligten Baupläne ausgestellt werden kann. Für die Einverleibung von WE ist daher die Errichtung des Baus nicht Voraussetzung.

Unter „Erwerb“ iSd § 5 Abs 2 WEG ist nur die konstitutive Begründung von WE durch Eintragung im Grundbuch zu verstehen. Der abgeleitete Erwerb hingegen unterliegt diesen Beschränkungen nicht. Das bedeutet, dass vom Regelungsgegenstand des § 5 Abs 2 WEG die Veräußerung von Kfz-Abstellplätzen, an denen bereits WE begründet ist, nicht erfasst ist.

  • Etzersdorfer, Ingmar
  • § 5 Abs 2 WEG
  • BG Schwechat, TZ 1207/2012
  • § 6 Abs 2 WEG
  • Miet- und Wohnrecht
  • WOBL-Slg 2013/97
  • LG Korneuburg, 22 R 39/12h
  • OGH, 02.10.2012, 5 Ob 164/12x

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