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Beschwerdelegitimation des Disziplinaranwaltes gegen einen Nichteinleitungsbeschluss

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Gegen einen „Nichteinleitungsbeschluss“ nach § 62 Abs 1 ZTG ist ein Rechtsmittel zulässig. Einerseits lässt sich aus der Bestimmung des § 62 Abs 3 ZTG nichts Gegenteiliges ableiten, andererseits ergibt sich dies auch aus einer verfassungskonformen Interpretation dieser Bestimmung.

Die vom Planverfasser gewählte Vorgangsweise, einzelne auf einer Erklärung geleistete Unterschriften auf eine einzige (Gesamt-)Erklärung zusammenzukopieren bzw digital zu verschieben, übersteigt – unabhängig von der Frage, ob eine solche Vorgangsweise rechtlich zulässig ist – im vorliegenden Fall in disziplinarrechtlicher Hinsicht nicht jenes Ausmaß, welches die Annahme eines zu ahndenden Disziplinarvergehens rechtfertigen würde, da einerseits die Unterschrift des Bürgermeisters der Gemeinde tatsächlich vorgelegen ist und andererseits beim Vermessungsamt eine derartige Praxis toleriert wurde.

  • LVwG Vlbg, 27.10.2014, LVwG-465-001-R3/2014
  • § 43 Abs 6 VermG
  • § 62 Abs 1 ZTG
  • ZVG-Slg 2015/6
  • § 62 Abs 2 ZTG
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • § 55 Abs 1 ZTG

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