Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!




Beschwerdemöglichkeiten im StVG (1); Entlassungsvollzug (2)
- Originalsprache: Deutsch
- JST Band 7
- Judikatur, 779 Wörter
- Seiten 162-164
- https://doi.org/10.33196/jst202002016202
20,00 €
inkl MwSt§§ 120 f StVG verleihen inhaftierten Personen ein subjektiv-öffentliches Recht auf Beschwerde bei Behauptung der Verletzung subjektiv-öffentlicher Rechte, die sich aus dem StVG ergeben. (1)
Die Entscheidung über die Übernahme in den Entlassungsvollzug fällt in die Zuständigkeit des Anstaltsleiters (Vollzugsbehörde 1. Instanz). Ist der Anstaltsleiter der Auffassung, dass die inhaftierte Person voraussichtlich bedingt entlassen wird, so ist für die Fristberechnung der Zeitpunkt der voraussichtlichen bedingten Entlassung maßgebend. Die Beurteilung des Zeitpunktes der voraussichtlichen bedingten Entlassung iS des § 145 Abs 2 StVG stellt eine Ermessensentscheidung dar. Der Anstaltsleiter hat bei dieser Entscheidung auch die Entscheidungspraxis der Vollzugsgerichte in Betracht zu ziehen und somit jenen Zeitpunkt zu wählen, zu dem mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einer tatsächlichen Entlassung zu rechnen ist. (2)
- JST-Slg 2020/24
- LGSt Graz, 26.11.2019, 25 Bl 103/19f
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- § 121 StVG (1)
- § 145 StVG (2)
- § 120 StVG (1)
Weitere Artikel aus diesem Heft
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €