Zur Hauptnavigation springen Zur Hauptnavigation springen Zum Seiteninhalt springen Zum Fußbereich springen

Besondere Fähigkeiten oder Mittel als Gewerbsmäßigkeitsmerkmal

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JBLBand 140
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
4635 Wörter, Seiten 805-809

30,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download
Artikel Besondere Fähigkeiten oder Mittel als Gewerbsmäßigkeitsmerkmal in den Warenkorb legen

Ein Mittel legt dann eine „wiederkehrende Begehung“ nahe, wenn es von der Professionalität des Täters zeugt. Es ist „besonders“, wenn sein „Mitführen“ situationsbezogen ungewöhnlich und mit geübter oder wohlüberlegter Herangehensweise des Täters erklärt werden kann. Auch ein leicht erhältliches oder allgemein gebräuchliches Werkzeug kann unter § 70 Abs 1 Z 1 StGB fallen, wenn es in der konkreten Situation normalerweise nicht mitgeführt wird. Der Einsatz eines nicht für den Personentransport zugelassenen Lieferwagens bei Schleppereifahrten mit im Frachtraum beförderten Fremden ist als ein von § 70 Abs 1 Z 1 StGB erfasstes Mittel zu qualifizieren.

  • Salimi, Farsam
  • LG St. Pölten, 10.01.2018, 35 Hv 133/17h
  • OGH, 05.07.2018, 12 Os 50/18x
  • JBL 2018, 805
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • Zivilverfahrensrecht
  • § 70 Abs 1 Z 1 StGB
  • Arbeitsrecht

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!

zum Newsletter von Verlag Österreich anmelden

Kundenservice