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Heft 10, Oktober 2014, Band 27
Bespielen eines Tennishartplatzes als Geräuschimmission iSd § 364 Abs 2 ABGB
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 27
- Rechtsprechung, 1023 Wörter
- Seiten 280-281
- https://doi.org/10.33196/wobl201410028001
30,00 €
inkl MwStLärmeinwirkungen sind mittelbare Immissionen, die nur soweit, als sie das ortsübliche Ausmaß überschreiten und die ortsübliche Benutzung wesentlich beeinträchtigen, untersagt werden können. Das Bespielen eines Hartplatzes und dabei insbesondere das durch das „Gegendie-Bande-Spielen“ verursachte impulsartige laute Geräusch stellt eine Geräuschimmission iSd § 364 Abs 2 ABGB dar.
- OGH, 25.06.2014, 3 Ob 53/14m, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
- WOBL-Slg 2014/105
- LGZ Graz, 17 Cg 140/11t
- Miet- und Wohnrecht
- § 364 Abs 2 ABGB
- OLG Graz, 2 R 180/13b
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