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Heft 6, Dezember 2019, Band 19
Bestandfest bleibt bestandfest
- Originalsprache: Deutsch
- RPA Band 19
- Judikatur, 4527 Wörter
- Seiten 344-347
- https://doi.org/10.33196/rpa201906034401
20,00 €
inkl MwStIm Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens kommt dem Verwaltungsgericht nicht die Befugnis zu, allfällige Rechtswidrigkeiten von bestandfesten Vergabebedingungen aufzugreifen bzw diese bei seiner Entscheidung zu berücksichtigen.
Es ist zulässig, der Kommission bei der qualitativen Bewertung von Angeboten die Möglichkeit einzuräumen, individuelle – und im Vorhinein nicht bekannte – Qualitätsmerkmale positiv zu veranschlagen. Eine Intransparenz kann darin nicht erblickt werden.
Der vergabekontrollbehördliche (Über-)Prüfungsmaßstab einer kommissionellen Angebotsbewertung ist ausschließlich die Plausibilität und Nachvollziehbarkeit der Bewertung.
- Hofbauer, Berthold
- Ullreich, Stefan Mathias
- Zuschlagskriterien
- VwGH, 22.03.2019, Ra 2017/04/0038, „Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich zur Vergabe einer Rahmenvereinbarung“
- RPA 2019, 344
- § 320 BVergG
- § 19 BVergG
- Bestbieterprinzip
- Fachkommission
- Vergaberecht
- § 42 Abs 2 Z 1 VwGG
- § 325 BVergG
- Transparenz
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