


Bestimmtheit einer Befristungsvereinbarung
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 39
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 411 Wörter, Seiten 48-49
30,00 €
inkl MwSt




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Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses muss entweder kalendermäßig fixiert sein oder an ein objektiv bestimmbares Ereignis anknüpfen, dessen Eintritt feststeht und der willkürlichen Beeinflussung durch die Vertragsparteien entzogen ist. Eine Befristung eines Arbeitsverhältnisses auf die Dauer der Funktion eines namentlich bezeichneten Stadtrats im Stadtsenat ist ausreichend bestimmt.
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- OGH, 23.10.2024, 9 ObA 69/24y
- OLG Linz, 18.07.2024, 12 Ra 31/24a-27
- WBl-Slg 2025/8
- § 1158 Abs 1 ABGB
- § 19 Abs 1 AngG
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses muss entweder kalendermäßig fixiert sein oder an ein objektiv bestimmbares Ereignis anknüpfen, dessen Eintritt feststeht und der willkürlichen Beeinflussung durch die Vertragsparteien entzogen ist. Eine Befristung eines Arbeitsverhältnisses auf die Dauer der Funktion eines namentlich bezeichneten Stadtrats im Stadtsenat ist ausreichend bestimmt.
- OGH, 23.10.2024, 9 ObA 69/24y
- OLG Linz, 18.07.2024, 12 Ra 31/24a-27
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